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Johann Arnold | Spenglerei-Bedachung
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Altbausanierung München | Johann Arnold

1. Allgemeines

Allen Angeboten, Aufträgen, Auftragsbestätigungen und Lieferungen liegen, ergänzend zur VOB in ihrer aktuellen Fassung, nachstehende Bedingungen zugrunde, sofern keine abweichenden Bedingungen bei einem zustande gekommenen Bau-vertragsverhältnis vereinbart sind. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der ausführlichen schriftlichen Zustimmungen des Auftragnehmers.

2. Angebote

Werden vom Angebotssteller Planungen und Detailpläne zur Offenlegung verlangt, so dürfen diese an dritte Personen ohne Genehmigung nicht weitergeleitet werden. Missbrauch oder Nachahmung ist nicht gestattet.
Erhält die planende Firma trotz Herstellung der Pläne keinen Auftrag, werden die Planungskosten in Rechnung gestellt. Für alle in unserem Angebot nicht mit Einheitspreisen berechneten Leistungen werden die zusätzlich erbrachten Leistungen auf Grund von Nachtragsangeboten oder nach dem tatsächlichen Aufwand an Arbeit und Material verrechnet.

Der Auftragsnehmer ist berechtigt, einen Auftrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Eine Stornierung eines erteilten Auftrages durch den Auftraggeber wird nur gegen Vergütung der zu diesem Zeitpunkt bereits entstandenen und der daraus zwangsläufig resultierenden und eindeutig zu zuordnenden Kosten angenommen.

3. Liefer-(Leistungs-)frist und Montage

Die Liefer-(Leistungs-)frist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung bzw. nach dem Eingang aller, für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen vom Auftraggeber und endet mit dem Tag der Meldung der Fertigstellung an den Auftraggeber. Wird kein Zeitpunkt für die Beendigung der Leistung vereinbart, ist sie innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen.

Wenn sich die Ausführung der Leistung verzögert, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber von der eingetretenen Verzögerung zu verständigen und mit diesem eine angemessene Verlängerung der Leistungsfrist zu vereinbaren. Höhere Gewalt und sonstige, der Voraussicht oder Einflussnahme des Auftragsnehmers oder seiner Subunternehmer nicht unterliegenden Behinderungen der Herstellung oder Ablieferung verlängern die Liefer-(Leistungs-)frist, ohne dass der Besteller daraus irgendwelche Ansprüche ableiten kann. Liegt der Grund der Ausführungsverzögerung beim Auftraggeber, so steht dem Auftragsnehmer ein Rücktrittsrecht zu.

Für die Aufbewahrung des Materials und der Werkzeuge ist auf Verlangen ein abschließbarer Raum kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die für die Durchführung der Leistungserbringung erforderlichen Vorarbeiten, insbesondere die Bereitstellung von mängelfrei abgenommenen Gerüsten, sind vom Auftraggeber zeitgerecht zu veranlassen und durchzuführen, sofern sie nicht im Leistungsumfang des Auftrages enthalten sind. Das Gleiche gilt bezüglich einer unentgeltlichen Toilettenbenützung des Auftraggebers oder Bereitstellung einer mobilen Toiletten–Einheit.

Eventuelle Kosten für benötigte Absperrungen des Baustellenbereichs zum Schutz der Passanten, Absperrungen von Straßenverkehrsflächen oder Genehmigungen für Materiallagerungen sind in einer eigenen Position zu vergüten oder werden vom Auftraggeber beigestellt.

4. Abnahme

Die ausgeführten Arbeiten sind innerhalb von 14 Tagen nach Meldung der Fertigstellung vom Auftraggeber abzunehmen. Wird die Abnahme trotz zeitgerechter Verständigung von der Fertigstellung der Arbeiten nicht binnen 14 Tagen durchgeführt, gilt die Abnahme nach Ablauf der vorerwähnten Frist als erfolgt.

5. Garantie bzw. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt gemäß VOB vier Jahre ab Abnahme. Für Schäden, die durch fremdes Verschulden entstehen, sowie für Schä den infolge gebrauchsbedingter Abnützung, mangelhafter Wartung oder außerhalb der normalen Betriebsbedingungen liegender Umstände wird vom Auftragnehmer keine Haftung übernommen.
Die Gewährleistung erlischt, wenn ohne Einverständnis der ausführenden Spenglerfirma durch Dritte änderungen an den Spenglerarbeiten vorgenommen werden. Eine über die vorstehende Gewährleistung hinausgehende Haftung, für irgendwelche mittelbaren oder unmittelbaren Schäden, besteht nicht.
Die Mängelhaftung des Lieferers umfasst in allen Fällen nur die Beseitigung des von ihm zu vertretenden Mangels und schließt darüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus. Eine Verlängerung der ursprünglichen Gewährleistungsfrist tritt wegen einer Mängelbehebung nicht ein.

6. Rücktritt vom Angebot

Sollte innerhalb von 8 Wochen nach Angebotsstellung kein Auftrag erteilt werden, steht dem Angebotsleger das Rücktrittsrecht zu.